Barrierefreies Gendern – Warum es wichtig ist und wie du es einfach umsetzt

HR & Kultur

Nachdem das Bundesverfassungsgericht durch den Beschluss vom 10. Oktober 2017 klargestellt hat, dass der Staat "Menschen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen" einen "anderen, positiven Geschlechtseintrag" ermöglichen muss, haben sich die verschiedensten orthographischen Ausdrucksmittel etabliert, von denen das wohl bekannteste der Genderstern ist. In diesem Beitrag erklären wir, wieso gendern wichtig ist und wie man es erfolgreich umsetzt.

Warum wir gendern

In Deutschland leben zwischen 8.000 und 120.000 Menschen, deren Geschlecht sich nicht eindeutig als "männlich" oder "weiblich" zuordnen lässt. Es ist wichtig, dass wir diesen Anteil der Bevölkerung berücksichtigen und aktiv in unsere Kommunikation einbinden. Um das zu gewährleisten, haben sich in den vergangenen Jahren verschiedene Lösungsmöglichkeiten etabliert. So können wir zum Beispiel das Wort "Mitarbeiter" mittlerweile in fünf verschiedenen und unterschiedlich stark etablierten Varianten gender-neutral schreiben:

  1. Mitarbeiter/-in
  2. Mitarbeiter_in
  3. Mitarbeiter*in
  4. Mitarbeiter:in
  5. Beschäftigte

Wenn du in deiner schriftlichen Kommunikation genderst, wirst du dich wahrscheinlich in einer dieser Alternativen wiedergefunden haben.

Dass die Einbindung von Sonderzeichen zwecks geschlechtsneutraler Beugung von geschlechtsspezifischen Substantiven in der deutschen Sprache zu emotionalen Diskussionen führen würde, war abzusehen. Jedoch stellt sich die viel wichtigere Frage, ob man "besser" oder "schlechter" gendern kann und wenn ja, warum? Schauen wir hierzu zunächst auf die Relevanz von Barrierefreiheit in der deutschen Sprache.

Barrierefreiheit für eine inklusive Sprache

Das Statistische Bundesamt hat in der Statstistik der schwerbehinderten Menschen (2019) festgestellt, dass 4,4 Prozent der Menschen in Deutschland entweder blind oder sehbehindert sind. Was für viele Menschen bei der Benutzung digitaler Medien eine Selbstverständlichkeit ist, kann für Menschen mit Sehbehinderung eine echte Herausforderung darstellen - Lesen. Menschen mit Sehbehinderung sind darauf angewiesen, dass Inhalte, die digital zur Verfügung gestellt werden, bestimmte Anforderungen erfüllen, sodass sie diese problemlos lesen können. Hierzu können beispielsweise ein hoher Kontrastwert zwischen Textfarbe und Hintergrundfarbe gehören, oder aber eine gut strukturierte Webseite, damit Screenreader nur die Inhalte wiedergeben, die relevant sind. Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) bieten hier einen sehr umfangreichen und international anerkannten Leitfaden, um Inhalte im Internet barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Wir bei Evermood orientieren uns bei all unseren Entwicklungsschritten an den WCAG und möchten sicherstellen, dass unsere Inhalte für alle Personen einfach und schnell verfügbar sind. (Weitere Informationen haben wir auf unserer Seite Barrierefreiheit bei Evermood zusammengefasst).

Mittlerweile besitzen die meisten Betriebssysteme bereits vorinstallierte Screenreader, zum Beispiel VoiceOver von Apple, Narrator von Microsoft oder unabhängige Alternativen wie NVDA und Jaws.

Wenn du jetzt oder im Laufe des Tages circa 5 Minuten Zeit hast, haben wir hier eine kleine Aufgabe zum selbst ausprobieren:

Selbsttest: Nachrichten lesen - ohne Maus

  1. Öffne die Nachrichtenseite deiner Wahl in einem neuen Browser-Tab.
  2. Navigiere von hier aus ausschließlich mithilfe deiner Tastatur zum vierten Artikel auf der Hauptseite. Nutze hierzu die folgenden Tasten bzw. Tastenkombinationen:
  3. Tab: zum nächsten klickbaren Element
    Shift + Tab: zum vorigen klickbaren Element
    Enter: Element auswählen
    Leerzeichen: eine Bildschirmhöhe nach unten scrollen
    Shift + Leerzeichen: eine Bildschirmhöhe nach oben scrollen
    Pfeiltasten: schrittweises hoch bzw. runter scrollen
  4. Lies den Artikel mithilfe der Pfeiltasten, oder (für Fortgeschrittene) lass dir den Artikel von deinem Screenreader vorlesen und höre genau hin, ob nur der Artikel oder auch ungewünschte Elemente der Webseite mit vorgelesen werden.

Je nachdem, welche Nachrichtenseite du geöffnet hast, kann es eine echte Herausforderung sein, den gewünschten Artikel zu finden und im Anschluss ein gutes Lese- bzw. Vorleseerlebnis zu haben.

Gendern und Barrierefreiheit vereinen

Sofern du dir gerade im Rahmen unserer kleinen Aufgabe einen Artikel hast vorlesen lassen, ist dir eventuell aufgefallen, dass Screenreader einige Satzzeichen vorlesen, andere jedoch nicht. So werden Satzzeichen wie "Punkt" und "Komma" stumm wiedergegeben, was unserem natürlichen Lesefluss entspricht. Wie verhält es sich jedoch mit den verschiedenen Sonder- /Gender-Zeichen?

Grundsätzlich werden die meisten Sonderzeichen von Screenreadern laut vorgelesen, wodurch der Ausdruck Mitarbeiter*in als Mitarbeiter-Stern-in vorgelesen wird. Auch die Schrägstrich- und Unterstrich-Lösungen werden entsprechend vorgelesen, was zu Irritation führen kann.

Der Doppelpunkt wird von Screenreadern hingegen ignoriert, sodass der Lese- bzw. Hörfluss nicht gestört wird. Jedoch erklärt der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) in seinen Leitlinien zum Gendern:

"Damit klar wird, wie ein Text von einer Assistenz oder einem Screenreader vorgelesen werden soll, sollen Personenbezeichnungen ausformuliert werden (Beispiel: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter). Gendern durch Sonderzeichen und Typografie [...] ist nicht zu empfehlen.“

Diese Empfehlung berücksichtigt jedoch ausschließlich das männliche und weibliche Geschlecht und kann somit nicht als "neutrales Gendern" verstanden werden. Darüber hinaus verweist der DBSV darauf, dass, wenn möglich, neutrale Formen verwendet werden sollten - beispielsweise "Beschäftigte" statt "Mitarbeiter".

Im vergangenen Jahr konnten wir beobachten, dass immer mehr Organisationen genderneutrale Sprache verwenden und hierbei der Genderdoppelpunkt vermehrt in den Fokus rückt. So verwenden unter anderem die TU Dresden, Bauhaus-Universität Weimar, Universität Rostock, Frankfurter Rundschau, netzpolitik.org und die Tagesschau den Genderdoppelpunkt.

Fazit

Da zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Beitrages noch keine Einigung herrscht, welches orthographische Ausdrucksmittel einheitlich verwendet werden soll und ob überhaupt ein Sonderzeichen verwendet werden soll, gilt weiterhin "Wer die Wahl hat, hat die Qual".

Wir bei Evermood haben uns aufgrund der genannten Argumente für den Genderdoppelpunkt in Kombination mit neutralen Bezeichnungen entschieden - also "Mitarbeiter:in" oder "Beschäftigte". Aus unserer Sicht ist dies der beste Weg, um Genderneutralität und Barrierefreiheit miteinander zu kombinieren und auf diese Weise eine inklusive Sprache in der schriftlichen Kommunikation so gut wie möglich zu gewährleisten.

Barrierefreies Gendern – Warum es wichtig ist und wie du es einfach umsetzt

Marvin Homburg
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HR & Kultur

Nachdem das Bundesverfassungsgericht durch den Beschluss vom 10. Oktober 2017 klargestellt hat, dass der Staat "Menschen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen" einen "anderen, positiven Geschlechtseintrag" ermöglichen muss, haben sich die verschiedensten orthographischen Ausdrucksmittel etabliert, von denen das wohl bekannteste der Genderstern ist. In diesem Beitrag erklären wir, wieso gendern wichtig ist und wie man es erfolgreich umsetzt.

Warum wir gendern

In Deutschland leben zwischen 8.000 und 120.000 Menschen, deren Geschlecht sich nicht eindeutig als "männlich" oder "weiblich" zuordnen lässt. Es ist wichtig, dass wir diesen Anteil der Bevölkerung berücksichtigen und aktiv in unsere Kommunikation einbinden. Um das zu gewährleisten, haben sich in den vergangenen Jahren verschiedene Lösungsmöglichkeiten etabliert. So können wir zum Beispiel das Wort "Mitarbeiter" mittlerweile in fünf verschiedenen und unterschiedlich stark etablierten Varianten gender-neutral schreiben:

  1. Mitarbeiter/-in
  2. Mitarbeiter_in
  3. Mitarbeiter*in
  4. Mitarbeiter:in
  5. Beschäftigte

Wenn du in deiner schriftlichen Kommunikation genderst, wirst du dich wahrscheinlich in einer dieser Alternativen wiedergefunden haben.

Dass die Einbindung von Sonderzeichen zwecks geschlechtsneutraler Beugung von geschlechtsspezifischen Substantiven in der deutschen Sprache zu emotionalen Diskussionen führen würde, war abzusehen. Jedoch stellt sich die viel wichtigere Frage, ob man "besser" oder "schlechter" gendern kann und wenn ja, warum? Schauen wir hierzu zunächst auf die Relevanz von Barrierefreiheit in der deutschen Sprache.

Barrierefreiheit für eine inklusive Sprache

Das Statistische Bundesamt hat in der Statstistik der schwerbehinderten Menschen (2019) festgestellt, dass 4,4 Prozent der Menschen in Deutschland entweder blind oder sehbehindert sind. Was für viele Menschen bei der Benutzung digitaler Medien eine Selbstverständlichkeit ist, kann für Menschen mit Sehbehinderung eine echte Herausforderung darstellen - Lesen. Menschen mit Sehbehinderung sind darauf angewiesen, dass Inhalte, die digital zur Verfügung gestellt werden, bestimmte Anforderungen erfüllen, sodass sie diese problemlos lesen können. Hierzu können beispielsweise ein hoher Kontrastwert zwischen Textfarbe und Hintergrundfarbe gehören, oder aber eine gut strukturierte Webseite, damit Screenreader nur die Inhalte wiedergeben, die relevant sind. Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) bieten hier einen sehr umfangreichen und international anerkannten Leitfaden, um Inhalte im Internet barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Wir bei Evermood orientieren uns bei all unseren Entwicklungsschritten an den WCAG und möchten sicherstellen, dass unsere Inhalte für alle Personen einfach und schnell verfügbar sind. (Weitere Informationen haben wir auf unserer Seite Barrierefreiheit bei Evermood zusammengefasst).

Mittlerweile besitzen die meisten Betriebssysteme bereits vorinstallierte Screenreader, zum Beispiel VoiceOver von Apple, Narrator von Microsoft oder unabhängige Alternativen wie NVDA und Jaws.

Wenn du jetzt oder im Laufe des Tages circa 5 Minuten Zeit hast, haben wir hier eine kleine Aufgabe zum selbst ausprobieren:

Selbsttest: Nachrichten lesen - ohne Maus

  1. Öffne die Nachrichtenseite deiner Wahl in einem neuen Browser-Tab.
  2. Navigiere von hier aus ausschließlich mithilfe deiner Tastatur zum vierten Artikel auf der Hauptseite. Nutze hierzu die folgenden Tasten bzw. Tastenkombinationen:
  3. Tab: zum nächsten klickbaren Element
    Shift + Tab: zum vorigen klickbaren Element
    Enter: Element auswählen
    Leerzeichen: eine Bildschirmhöhe nach unten scrollen
    Shift + Leerzeichen: eine Bildschirmhöhe nach oben scrollen
    Pfeiltasten: schrittweises hoch bzw. runter scrollen
  4. Lies den Artikel mithilfe der Pfeiltasten, oder (für Fortgeschrittene) lass dir den Artikel von deinem Screenreader vorlesen und höre genau hin, ob nur der Artikel oder auch ungewünschte Elemente der Webseite mit vorgelesen werden.

Je nachdem, welche Nachrichtenseite du geöffnet hast, kann es eine echte Herausforderung sein, den gewünschten Artikel zu finden und im Anschluss ein gutes Lese- bzw. Vorleseerlebnis zu haben.

Gendern und Barrierefreiheit vereinen

Sofern du dir gerade im Rahmen unserer kleinen Aufgabe einen Artikel hast vorlesen lassen, ist dir eventuell aufgefallen, dass Screenreader einige Satzzeichen vorlesen, andere jedoch nicht. So werden Satzzeichen wie "Punkt" und "Komma" stumm wiedergegeben, was unserem natürlichen Lesefluss entspricht. Wie verhält es sich jedoch mit den verschiedenen Sonder- /Gender-Zeichen?

Grundsätzlich werden die meisten Sonderzeichen von Screenreadern laut vorgelesen, wodurch der Ausdruck Mitarbeiter*in als Mitarbeiter-Stern-in vorgelesen wird. Auch die Schrägstrich- und Unterstrich-Lösungen werden entsprechend vorgelesen, was zu Irritation führen kann.

Der Doppelpunkt wird von Screenreadern hingegen ignoriert, sodass der Lese- bzw. Hörfluss nicht gestört wird. Jedoch erklärt der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) in seinen Leitlinien zum Gendern:

"Damit klar wird, wie ein Text von einer Assistenz oder einem Screenreader vorgelesen werden soll, sollen Personenbezeichnungen ausformuliert werden (Beispiel: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter). Gendern durch Sonderzeichen und Typografie [...] ist nicht zu empfehlen.“

Diese Empfehlung berücksichtigt jedoch ausschließlich das männliche und weibliche Geschlecht und kann somit nicht als "neutrales Gendern" verstanden werden. Darüber hinaus verweist der DBSV darauf, dass, wenn möglich, neutrale Formen verwendet werden sollten - beispielsweise "Beschäftigte" statt "Mitarbeiter".

Im vergangenen Jahr konnten wir beobachten, dass immer mehr Organisationen genderneutrale Sprache verwenden und hierbei der Genderdoppelpunkt vermehrt in den Fokus rückt. So verwenden unter anderem die TU Dresden, Bauhaus-Universität Weimar, Universität Rostock, Frankfurter Rundschau, netzpolitik.org und die Tagesschau den Genderdoppelpunkt.

Fazit

Da zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Beitrages noch keine Einigung herrscht, welches orthographische Ausdrucksmittel einheitlich verwendet werden soll und ob überhaupt ein Sonderzeichen verwendet werden soll, gilt weiterhin "Wer die Wahl hat, hat die Qual".

Wir bei Evermood haben uns aufgrund der genannten Argumente für den Genderdoppelpunkt in Kombination mit neutralen Bezeichnungen entschieden - also "Mitarbeiter:in" oder "Beschäftigte". Aus unserer Sicht ist dies der beste Weg, um Genderneutralität und Barrierefreiheit miteinander zu kombinieren und auf diese Weise eine inklusive Sprache in der schriftlichen Kommunikation so gut wie möglich zu gewährleisten.


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