Stufenweise Wiedereingliederung: So funktioniert’s

Lennart Jansen
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HR & Kultur

Falls ein:e Mitarbeiter:in aufgrund eines Unfalls oder einer langandauernden Krankheit eine längere Arbeitspause einlegen musste, kann die Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz schwierig sein. Die stufenweise Wiedereingliederung, auch Hamburger Modell genannt, spielt eine zentrale Rolle im modernen Arbeitsumfeld, besonders angesichts der hohen Ausfalltage aufgrund psychischer Erkrankungen in Deutschland.

Was ist stufenweise Wiedereingliederung?

Stufenweise Wiedereingliederung ist ein Prozess, der beginnt, während der bzw. die Mitarbeiter:in offiziell noch als arbeitsunfähig gilt. Es handelt sich um einen strukturierten Prozess, der schrittweise die Arbeitszeiten erhöht, um Mitarbeitende sanft zurück ins Team zu integrieren. Diese Maßnahme ist freiwillig und kann bis zu 12 Monate dauern.

Voraussetzungen für die Wiedereingliederung

Für eine erfolgreiche Wiedereingliederung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Teammitglied ist noch arbeitsunfähig.
  • Eine Zustimmung von dem bzw. der Mitarbeiter:in, der Unternehmensleitung und der Krankenkasse liegt vor.
  • Ein Arzt attestiert die teilweise Arbeitsfähigkeit.
  • Ein Geldleistungsanspruch gegenüber der Krankenkasse oder einem Rehabilitationsträger ist vorhanden.
  • Das Teammitglied ist gesetzlich krankenversichert.

Der Wiedereingliederungsplan

Ein Wiedereingliederungsplan ist ein strukturierter Plan, der nach einer Krankheit für die stufenweise Rückkehr eines Arbeitnehmers in den Beruf erstellt wird. Dieser Plan beinhaltet verschiedene Elemente, wie:

  • Den Beginn und das Ende der Wiedereingliederungsmaßnahme.
  • Detaillierte Informationen zu den einzelnen Stufen der Wiedereingliederung.
  • Angaben zu den Tätigkeiten und Belastungen, die das Teammitglied vermeiden sollte.
  • Begleitende Maßnahmen am Arbeitsplatz, um die Wiedereingliederung zu unterstützen.
  • Rücktrittsrechte und -gründe in Bezug auf die betriebliche Wiedereingliederung.

Der Plan wird in Zusammenarbeit mit dem/der Arbeitnehmer:in, dem Arbeitgeber, der behandelnden ärztlichen Fachperson und der Krankenkasse erstellt und soll eine schrittweise und gesundheitsfördernde Rückkehr in den Arbeitsalltag ermöglichen.

Wichtige Fakten für HR-Manager

Die Wiedereingliederung läuft auf freiwilliger Basis und ist kein Muss, anders als das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Sie findet nur statt, wenn alle Parteien zustimmen und sich auf einen Plan einigen.

Arbeitszeiten und Bezahlung bei Wiedereingliederung

Die stufenweise Wiedereingliederung nach langer Krankheit ist ein Prozess, der sowohl für Arbeitnehmende als auch für Arbeitgeber eine Reihe von Anpassungen erfordert. Insbesondere im Hinblick auf Arbeitszeiten und Bezahlung gibt es spezifische Regelungen, die für beide Seiten von Bedeutung sind. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass die Rückkehr in das Arbeitsleben schrittweise und unter Berücksichtigung der Gesundheit der jeweiligen Person erfolgt.

  • Die Arbeitszeit beginnt beispielsweise mit drei Stunden täglich und wird dann schrittweise erhöht.
  • Während der Wiedereingliederung darf der Arbeitgeber die Arbeitszeit nicht elektronisch erfassen.
  • Überstunden oder Schichtzulagen werden in dieser Phase nicht bezahlt.
  • Der Urlaubsanspruch wird während der Arbeitsunfähigkeit angesammelt.
  • Die Bezahlung erfolgt in Form von Krankengeld durch die gesetzliche Krankenversicherung.

Die Wiedereingliederung nach langer Krankheit ist ein wesentlicher Bestandteil der modernen Arbeitswelt. Sie ermöglicht es Beschäftigten, nach einer schweren Erkrankung schrittweise und effektiv zurück in ihr berufliches Umfeld zu kehren. Durch eine sorgfältige Planung und die Zusammenarbeit aller Beteiligten wird nicht nur die Gesundheit der Mitarbeitenden gefördert, sondern auch die betriebliche Produktivität gestärkt.


Ermögliche deinen Beschäftigten, Herausragendes zu leisten und dabei gesund und motiviert zu bleiben.