Mit der Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern („Hinweisgeberrichtlinie“) verfolgt die EU das Ziel, EU-Recht durchzusetzen und Verstöße aufzudecken bzw. zu unterbinden. Der Hinweisgeberschutz ist ein Instrument zur Erreichung des Ziels, indem
- Hinweisgeber vor Repressalien geschützt werden,
- der Schutz vor Repressalien Hemmungen abbaut, Meldungen abzugeben,
- die Meldungen dazu beitragen, Verstöße aufzudecken, zu ahnden bzw. zu unterbinden.
Um Hinweisgeberschutz zu realisieren enthält die Richtlinie Vorschriften für Unternehmen und Organisationen, Meldekanäle einzurichten. Die Meldekanäle bzw. Hinweisgebersysteme müssen so konzipiert sein, dass die Identität des Hinweisgebers geschützt wird.